AGB für Grundstückseigentümer
Stand: Oktober 2026
Allgemeine Bedingungen für Grundstückseigentümer
GrundstückPLUS – eine Marke der Seiberth Immobilien GmbH
§ 1 Geltungsbereich und GrundstückPLUS-Modell
- Diese Bedingungen gelten für Grundstückseigentümer, die GrundstückPLUS die Aufbereitung, Projektierung und Vermarktung ihres Grundstücks im Rahmen des GrundstückPLUS-Modells gestatten.
- Das kostenfreie GrundstückPLUS-Vermarktungsmodell richtet sich ausschließlich an Eigentümer von geeigneten unbebauten Grundstücken. Ob ein Grundstück für das GrundstückPLUS-Modell geeignet ist, entscheidet GrundstückPLUS nach Prüfung des jeweiligen Grundstücks.
- Die Übermittlung von Grundstücksdaten oder die Zustimmung des Eigentümers begründet keinen Anspruch darauf, dass GrundstückPLUS das Grundstück in das Vermarktungsmodell aufnimmt oder bestimmte Leistungen erbringt.
- Für bebaute Grundstücke und Immobilien, beispielsweise ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück, gilt das kostenfreie GrundstückPLUS-Modell nicht. Eine Vermarktung solcher Immobilien durch GrundstückPLUS erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, in der die jeweiligen Leistungen und eine etwaige Verkäuferprovision gesondert geregelt werden.
§ 2 Zustimmung, Vermarktung und Kostenfreiheit
- Mit seiner Zustimmung gestattet der Eigentümer GrundstückPLUS, das Grundstück im Rahmen des GrundstückPLUS-Modells zu prüfen, aufzubereiten und zu projektieren, mögliche Haus- und Projektideen zu entwickeln oder einzubeziehen, Vermarktungsunterlagen zu erstellen, das Grundstück zu bewerben und zu veröffentlichen sowie Anfragen von Kaufinteressenten zu bearbeiten.
- GrundstückPLUS ist berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Vermarktungswege zu nutzen. Hierzu können insbesondere Immobilienportale, eigene Internetseiten, soziale Medien, digitale Werbemaßnahmen sowie die direkte Ansprache und Einbindung von Kaufinteressenten, Bau-, Projekt- und Kooperationspartnern gehören.
- Für den Eigentümer entstehen im kostenfreien GrundstückPLUS-Modell keine Verkäuferprovision, keine Vermarktungskosten und kein Aufwendungsersatz. Dies gilt auch dann, wenn ein Käufer keines der dargestellten Haus- oder Projektkonzepte wählt oder keinen GrundstückPLUS-Kooperationspartner beauftragt.
- Die Zustimmung begründet insbesondere keinen provisionspflichtigen Maklervertrag zwischen dem Eigentümer und GrundstückPLUS.
- GrundstückPLUS kann im Zusammenhang mit einem erfolgreichen Grundstücksverkauf eine Vergütung auf Käuferseite erhalten. Kommt aufgrund der Vermittlung von GrundstückPLUS ein Bau- oder Projektauftrag zustande, kann GrundstückPLUS außerdem eine Vergütung von einem beteiligten Kooperationspartner erhalten.
§ 3 Umfang der Leistungen
- GrundstückPLUS entscheidet nach Prüfung des jeweiligen Grundstücks, ob und welche Leistungen und Vermarktungsmaßnahmen für das Grundstück durchgeführt werden. Hierzu können insbesondere Grundstücks- und Standortanalysen, die Aufbereitung verfügbarer Grundstücks-, Geo- und Planungsinformationen, die Entwicklung oder Einbindung von Haus- und Projektideen, die Erstellung von Vermarktungsunterlagen, Veröffentlichungen und sonstige Vermarktungsmaßnahmen sowie die Bearbeitung von Interessentenanfragen gehören.
- Ein Anspruch des Eigentümers auf eine bestimmte Leistung, einen bestimmten Umfang der Vermarktung, eine bestimmte Anzahl von Veröffentlichungen oder eine bestimmte Vermarktungsdauer besteht nicht.
- Insbesondere besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung auf einem bestimmten Immobilienportal oder sonstigen Vermarktungskanal. Die auf der Website von GrundstückPLUS dargestellten Leistungen, Portale und Vermarktungswege beschreiben grundsätzlich mögliche Maßnahmen und stellen keine Zusage für ein bestimmtes Grundstück dar.
- GrundstückPLUS ist berechtigt, die Prüfung, Aufbereitung, Projektierung oder Vermarktung eines Grundstücks ganz oder teilweise nicht aufzunehmen oder wieder einzustellen. Eine vorherige Ankündigung oder Begründung ist nicht geschuldet.
§ 4 Nutzung und Bearbeitung von Inhalten
- Der Eigentümer gestattet GrundstückPLUS, die von ihm selbst veröffentlichten oder GrundstückPLUS zur Verfügung gestellten Informationen, Grundstücks- und Objektdaten, Texte, Bilder, Fotografien, Pläne, Zeichnungen, Karten, Visualisierungen, Dateien und sonstigen Inhalte für die Prüfung, Aufbereitung, Projektierung und Vermarktung des Grundstücks zu verwenden.
- GrundstückPLUS ist berechtigt, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, mit anderen Inhalten zu verbinden sowie für die vorgenannten Zwecke zu bearbeiten, anzupassen, zu kürzen, gestalterisch aufzubereiten und technisch zu optimieren. Dies umfasst auch die Bearbeitung und Aufbereitung mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI).
- GrundstückPLUS darf aus den Inhalten eigene Texte, Grafiken, Visualisierungen, Projekt- und Grundstücksdarstellungen, Exposés und sonstige Vermarktungsmedien erstellen und diese im Rahmen der Vermarktung des Grundstücks über die von GrundstückPLUS ausgewählten Vermarktungswege verwenden.
- Der Eigentümer räumt GrundstückPLUS die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte unentgeltlich und nicht ausschließlich für die Dauer der Prüfung, Projektierung und Vermarktung ein. Soweit dies zur Abwicklung bereits eingeleiteter Maßnahmen oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten erforderlich ist, dürfen entsprechende Inhalte darüber hinaus gespeichert und genutzt werden.
- Der Eigentümer versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte für die vorgenannten Zwecke zur Verfügung zu stellen und die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Soweit Inhalte erkennbar von Dritten stammen oder Nutzungsbeschränkungen unterliegen, hat der Eigentümer GrundstückPLUS hierauf hinzuweisen.
§ 5 Datenweitergabe und Kontaktaufnahme
- GrundstückPLUS ist berechtigt, die für die Prüfung, Projektierung und Vermarktung erforderlichen Grundstücks- und Objektdaten, die Grundstücksadresse, Beschreibungen, Unterlagen, Pläne, Bilder, Projekt- und Hausideen sowie sonstige erforderliche Vermarktungsinformationen an Kaufinteressenten sowie beteiligte Bau-, Projekt- und Kooperationspartner weiterzugeben.
- GrundstückPLUS koordiniert die Kommunikation mit Kaufinteressenten und beteiligten Kooperationspartnern grundsätzlich selbst. Personenbezogene Kontaktdaten des Eigentümers werden an Kaufinteressenten oder Kooperationspartner nur weitergegeben, wenn dies im konkreten Einzelfall für die weitere Abwicklung erforderlich ist und der Eigentümer der Weitergabe zuvor zugestimmt hat.
- Alternativ kann GrundstückPLUS dem Eigentümer die Kontaktdaten eines Kaufinteressenten oder Kooperationspartners zur unmittelbaren Kontaktaufnahme übermitteln.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Übrigen nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von GrundstückPLUS und der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
§ 6 Grundstücks- und Projektinformationen
- GrundstückPLUS darf für die Prüfung, Projektierung und Vermarktung die vom Eigentümer übermittelten Angaben und Unterlagen sowie verfügbare Grundstücks-, Geo-, Planungs- und sonstige Informationsquellen verwenden.
- Haus-, Bebauungs- und Projektideen sowie Angaben zu möglichen Nutzungen eines Grundstücks dienen der Darstellung möglicher Nutzungsszenarien. Sie stellen keine Garantie oder verbindliche Zusage der Bebaubarkeit oder Genehmigungsfähigkeit dar und ersetzen insbesondere keine Baugenehmigung, Bauvoranfrage oder verbindliche bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Prüfung durch die zuständigen Stellen.
- Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, GrundstückPLUS nicht vorhandene Unterlagen wie Flurkarten, Bebauungspläne oder Flurstücksinformationen eigens zu beschaffen.
§ 7 Mitteilung und Auskunft bei Verkauf
- Verkauft der Eigentümer das Grundstück während der Zusammenarbeit mit GrundstückPLUS, hat er GrundstückPLUS den erfolgten Verkauf unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer nach Kenntnis des Eigentümers durch GrundstückPLUS, durch einen Dritten, durch die eigene Vermarktung des Eigentümers oder auf anderem Wege auf das Grundstück aufmerksam geworden ist.
- Der Eigentümer ist verpflichtet, GrundstückPLUS auf Anfrage die Informationen mitzuteilen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob der Käufer durch eine Tätigkeit von GrundstückPLUS auf das Grundstück aufmerksam geworden ist und ob GrundstückPLUS gegenüber dem Käufer oder einem anderen Beteiligten ein Vergütungs- oder Provisionsanspruch zustehen kann. Hierzu gehören insbesondere der vollständige Name des Käufers, das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags, der vereinbarte Kaufpreis sowie auf Anfrage Angaben über die Kontaktanbahnung und den Ablauf des Verkaufsprozesses.
- Soweit dies zur Prüfung oder Durchsetzung eines möglichen Vergütungs- oder Provisionsanspruchs erforderlich ist, stellt der Eigentümer GrundstückPLUS auf begründete Anforderung geeignete Nachweise über den Kaufvertragsabschluss und die hierfür erforderlichen Vertragsangaben zur Verfügung. Nicht erforderliche Angaben können geschwärzt werden.
- Die vorstehenden Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, soweit ein Kaufvertrag mit einem Käufer geschlossen wird, dessen Kontakt während der Zusammenarbeit mit GrundstückPLUS angebahnt wurde oder dem das Grundstück während dieser Zeit durch GrundstückPLUS nachgewiesen oder vermittelt wurde.
- Die Regelungen dieses Paragraphen begründen keine Provisionspflicht des Eigentümers. Sie dienen insbesondere dazu, GrundstückPLUS die Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung eigener Vergütungs- oder Provisionsansprüche gegenüber Käufern oder anderen Beteiligten zu ermöglichen.
§ 8 Keine Exklusivbindung und Beendigung
- Der Eigentümer bleibt während der Zusammenarbeit frei. Er darf sein Grundstück weiterhin selbst oder über Dritte anbieten und verkaufen. Eine Exklusivbindung zugunsten von GrundstückPLUS besteht nicht.
- Der Eigentümer kann die weitere Projektierung und Vermarktung durch GrundstückPLUS jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft beenden. Eine Mitteilung in Textform, insbesondere per E-Mail, genügt.
- GrundstückPLUS kann die weitere Projektierung oder Vermarktung ebenfalls jederzeit ganz oder teilweise beenden. Eine vorherige Ankündigung oder Begründung ist nicht geschuldet.
- Nach Beendigung werden von GrundstückPLUS veranlasste laufende Veröffentlichungen im Rahmen der technisch und organisatorisch üblichen Abläufe beendet bzw. entfernt. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Regelung in § 7 Abs. 4 bleiben unberührt.
- Aus der Beendigung entstehen dem Eigentümer keine Kosten.
§ 9 Haftung
- GrundstückPLUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Eigentümer haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.